KOSTEN

Elternbeiträge und Verträge

Eltern von Kindern unter drei Jahren haben den Anspruch auf Finanzierung der Kindertagespflege durch das Amt für Kinder, Jugend und Schule unter der Voraussetzung, dass sie in der Berufstätigkeit stehen oder eine besonderer Förderungsbedarf des Kindes besteht (§ 24 SGB VIII). Eltern müssen entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit monatliche Beiträge zahlen. Für die Ermittlung der Beiträge wird der Gesamtbetrag der Einkünfte zur Grunde gelegt.

Antragsformulare, Merkblätter und Informationen sind auf der Homepage des Kreises Offenbach eingestellt. Bei Fragen zur Gewährung der Kindertagespflege wendet euch bitte an eure zuständige Sachbearbeiterin (siehe unten).

Achtung: Die Bearbeitungszeit beim Kreis Offenbachs eines Antrages beträgt ca. 4 – 6 Wochen.

Gerne unterstütze ich euch beim Ausfüllen der Formulare und bei der Korrespondenz mit dem Kreis Offenbach. Sieht schlimmer aus als es ist : – )